Datenschutz, Daten und Nutzung einsehen
Hinweis
Die Umsetzung und Bereitstellung des ID Austria-Services beruht auf dem e-Government-Gesetz und der Datenschutzgrundverordnung (PDF, 2 MB). Wenn Sie eine Auskunft zur Datenverarbeitung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Service Center. Einen Widerruf von bereits erteilten Zustimmungen können Sie in der Folge durchführen.
Ich will alle erteilten Einwilligungserklärungen widerrufen (für Service-Anmeldungen mit der App „ID Austria“)
Bei jeder Service-Anmeldung (z.B. bei FinanzOnline, ...) mittels der App „ID Austria“ (früher „Digitales Amt“) wurden Sie gefragt, ob Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung an Serviceanbieter zur Wiederverwendung bei neuerlichen Anmeldungen gespeichert werden darf. Diese Einwilligungen können Sie hier widerrufen.
Ich will meine Vollmachten einsehen/verwalten
Hier können Sie jemanden bevollmächtigen, Sie mittels Verwendung seines elektronischen Identitätsnachweises (eID/ID Austria) zu vertreten. Voraussetzung ist, dass Sie selbst und die Person, die Sie bevollmächtigen wollen, über eine ID Austria bzw. eID eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügen. Sie können außerdem sehen, welche Vollmachten Sie von anderen Personen erhalten haben.