Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder  Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) mit.

Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder  

  • einen österreichischen Reisepass (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
  • einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
  • ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.

Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Hinweis

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an die unten folgenden Registrierungsbehörden wenden .

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können sich an Landespolizeidirektionen und  Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.

Weiters ist die Registrierung bei bestimmten Gemeinden möglich, siehe die aktuelle Liste aller Registrierungsbehörden auf der Website des BMI.

Registrierungsbehörden für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Achtung

Eine Registrierung bei der Gemeinde, welche Reisepass- und Personalausweisanträge entgegennimmt, ist nur für Einwohnerinnen/ Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Eine Registrierung bei der Gemeinde, welche in der Liste aller Registrierungsbehörden veröffentlicht wurde, ist wohnsitzunabhängig für den dort veröffentlichten Personenkreis möglich.

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Registrierungsbehörden für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung einen Bezug zum Inland (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

Finanzämter

Landespolizeidirektionen

Nutzen Sie die Online-Terminreservierung zur Buchung eines Termins.

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Weitere Informationen auf id-austria.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres